Gesellschaftsgründung & Start-ups
Unser Notariat in Berlin-Mitte begleitet Gründer und Investoren bei der Errichtung von Gesellschaften und Holding-Strukturen. Wir garantieren eine zügige, rechtssichere Abwicklung und beurkunden routiniert auch in englischer und französischer Sprache. Von der Satzungsgestaltung bis zur Registeranmeldung setzen wir auf effiziente, digitale Prozesse.
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Beurkundung in deutscher, englischer und französischer Sprache.
Digitale Vorbereitung & effiziente Registerabwicklung.
Von der ersten Satzungsgestaltung bis zur Eintragung im Handelsregister bieten wir Gründern und Investoren eine rechtssichere Begleitung. Wir legen Wert auf effiziente Prozesse, um einen reibungslosen Start Ihrer Gesellschaft zu gewährleisten.
Ablauf der Gründung
Eine „echte“ GmbH muss ein Stammkapital in Höhe von mindestens EUR 25.000,00 haben. Davon sind bei der Gründung mindestens EUR 12.500,00 einzubezahlen. Bei einer UG (haftungsbeschränkt) kann ein Stammkapital zwischen EUR 1,00 und 24.999,00 gewählt werden. Der Notar fragt erforderliche Informationen ab und erstellt Entwürfe zur weiteren Abstimmung von Gesellschaftsvertrag (Satzung) und Gesellschafterstruktur.
Die Gründungsdokumente werden vom Notar verlesen. Im Rahmen der Verlesung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und letzte Details zu klären. Nach Erhalt des Einzahlungsnachweises leitet der Notar die Dokumente an das zuständige Handelsregister weiter. In Berlin führt das Amtsgericht Charlottenburg das Handelsregister. Es ist für seine Schnelligkeit bekannt; Eintragungen sind hier oft innerhalb von 1 bis 5 Werktagen möglich.
Insbesondere aus steuerlichen Gründen kann es sich anbieten, sich über eine sog. Holding-Gesellschaft als nur mittelbarer Gesellschafter zu beteiligen. Insbesondere bei Start-ups ist es weit verbreitet, dass die Gründer zunächst jeweils eine eigene Holding-UG gründen. Die Gründung der Holding-Gesellschaft(en) kann im selben Beurkundungstermin erfolgen; ein separater Termin ist nicht erforderlich.
Notarkosten sind in Deutschland einheitlich geregelt und deshalb bei allen Notaren gleich hoch. Die (einmaligen) Gesamtkosten der Gründung ohne Stammkapital belaufen sich auf ca. EUR 500,00 bis 1.500,00. Darin enthalten sind die Gebühren für den Notar (ca. EUR 200 bis 1.000), das Handelsregister (ca. EUR 300), die Gewerbeanmeldung und das Transparenzregister.
Den vollständigen Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur GmbH-Gründung finden Sie hier: https://www.notiq.law/wissen/gmbh-ug-gruenden-leitfaden
Wichtiger Hinweis zu betrügerischen Rechnungen:
Zahlreiche Betrüger versenden nach einer Neueintragung betrügerische Rechnungen, die den Kostenrechnungen der Registergerichte sehr ähnlich sehen. Wir stehen unseren Mandanten bei Unsicherheiten über die Echtheit von Rechnungen jederzeit für Rückfragen zur Verfügung.
Kontakt
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