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GmbH & UG gründen: Der komplette Leitfaden zu Ablauf, Kosten und Dauer

30. September 2025

Sie möchten ein Unternehmen in Deutschland gründen? Die in Deutschland mit Abstand am weitesten verbreitete Rechtsform für Unternehmen ist die der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) bzw. ihre Unterform mit geringerem Stammkapital, die UG (haftungsbeschränkt). Insbesondere Gründer von Start-Ups entscheiden sich regelmäßig für diese Rechtsform.


Auf dieser Seite finden Sie eine umfassende Anleitung zum Ablauf der Gründung einer GmbH/UG (haftungsbeschränkt), zu den Kosten, der Dauer, den beteiligten Behörden und den im Zusammenhang mit der Gründung erforderlichen weiteren Schritten.

Das Gründungsprozedere in Deutschland ist anders als in anderen Ländern leider noch nicht über eine One-Stop-Shop Lösung zu durchlaufen. Zahlreiche Anbieter bieten deshalb einen Gründungsservice an, im Rahmen dessen Gründer bei allen erforderlichen Schritten geleitet und unterstützt werden (z.B. firma.de, fuer-gruender.de, clevver.io/de).

Alternativ ist der Erwerb einer Vorratsgesellschaft denkbar. Dabei erwerben Gründer eine bereits von einem Vorratsgesellschaftenanbieter (z.B. cormoran-ag.de, vrb-gmbh.de) gegründete sog. Vorrats- bzw. Mantel-Gesellschaft. Dies kann u.a. den Vorteil haben, dass für den Erwerb anders als für die Gründung keine notariell beglaubigten Vollmachten benötigt werden.

Die Erfahrung zeigt, dass eine zeitnahe Gründung auch ohne Inanspruchnahme solcher kostenerhöhenden Zusatzdienste möglich ist. Als Notare begleiten wir Sie Schritt für Schritt von der notariellen Beurkundung bis zur Eintragung ins Handelsregister und geben Ihnen hier einen Überblick über die im Weiteren erforderlichen Schritte und die zu kontaktierenden Behörden.



Ablauf der Gründung – Schritt für Schritt


1. Vorbereitung


Rechtsform auswählen, Unternehmensnamen (Firma) und Sitz wählen, Gesellschaftsvertrag (= Satzung) abstimmen, Stammkapital und Gesellschafterstruktur festlegen, Bank für Gesellschaftskonto kontaktieren (siehe dazu sogleich 3.)


Dauer: wenige Tage bis Wochen Ablauf: Notar fragt erforderliche Informationen ab und erstellt Entwürfe zur weiteren Abstimmung (per E-Mail, ggf. telefonisch) Kosten: grundsätzlich keine bzw. in Beurkundungsgebühr (siehe sogleich 2.) enthalten; ggf. weitere Beratungskosten (Steuerberater/Rechtsanwalt)


Gut zu wissen: Sitz der Gesellschaft Der Sitz der GmbH/UG (haftungsbeschränkt) kann innerhalb Deutschlands frei bestimmt werden. Es ist also kein Ortsbezug zu den Geschäftsräumen/der Anschrift der Gesellschaft erforderlich. Nach dem Ort des Sitzes (auch als Satzungssitz bezeichnet) bestimmt sich, welches Registergericht für die GmbH/UG (haftungsbeschränkt) zuständig ist. Die Zuständigkeit des Registergerichts kann einen erheblichen Einfluss auf die Dauer der Eintragung in das Handelsregister haben. In Berlin führt das Amtsgericht Charlottenburg das Handelsregister für alle Gesellschaften, die Berlin als Sitz gewählt haben. Anders als viele andere Berliner Behörden ist das Amtsgericht Charlottenburg für seine Schnelligkeit bekannt.

Wie der Sitz kann auch der Notar grundsätzlich frei gewählt werden (ein Berliner Notar kann also z.B. die Gründung einer Gesellschaft mit Sitz in Hamburg beurkunden).


Gut zu wissen: Unterschied Gesellschaftsvertrag/Satzung/Gesellschaftervereinbarung Die Begriffe Gesellschaftsvertrag und Satzung werden synonym verwendet. Darin geregelt ist die interne Gesellschaftsstruktur (also wie z.B. Entscheidungen getroffen werden und wer besondere Rechte hat). Der Gesellschaftsvertrag ist wie ein kleines Gesetz der Gesellschaft, das automatisch für alle Gesellschafter gilt. Er kann deshalb auch von jedermann über das Handelsregister online eingesehen werden. Davon zu unterscheiden sind Gesellschaftervereinbarungen, die häufig etwa im Zusammenhang mit Finanzierungsrunden bei Start-Ups abgeschlossen werden (Shareholders‘ Agreements oder kurz SHA). Gesellschaftervereinbarungen sind schuldrechtliche Verträge, in denen zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden, von denen man nicht möchte, dass sie von jedermann über das Handelsregister eingesehen werden können (etwa Liquidationspräferenzen).


Gut zu wissen: Stammkapital bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Eine „echte“ GmbH muss ein Stammkapital in Höhe von mindesten EUR 25.000,00 haben. Davon sind bei der Gründung mindestens EUR 12.500,00 einzubezahlen. Der Rest muss auf Anforderung der Geschäftsführung bei Bedarf nachgezahlt werden. Das Stammkapital muss (entgegen weitläufiger Auffassung) nicht auf dem Konto der Gesellschaft bleiben. Nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister gilt eine bilanzielle Betrachtungsweise. Das Stammkapital kann also z.B. zum Kauf von Büroausstattung verwendet werden.

Bei einer UG (haftungsbeschränkt) kann ein Stammkapital zwischen EUR 1,00 und 24.999,00 gewählt werden. Sie ist rechtlich gesehen ebenfalls eine GmbH, muss aber wegen des geringeren Stammkapitals im Rechtsverkehr den Zusatz „UG (haftungsbeschränkt“ führen. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann später durch Kapitalerhöhung in eine GmbH „umgewandelt“ werden.


Gut zu wissen: Holding-Struktur bei Gründung implementieren

Insbesondere aus steuerlichen Gründen kann es sich anbieten, nicht selbst Gesellschafter der GmbH/UG zu werden, sondern sich über eine sog. Holding-Gesellschaft als nur mittelbarer Gesellschafter zu beteiligen. Insbesondere bei Start-Ups ist es (auch aus Signaling-Gründen gegenüber zukünftigen Investoren) weit verbreitet, dass die Gründer zunächst jeweils eine eigene Holding-UG gründen, mit der sie dann mittelbarer Gesellschafter des Start-Ups werden. Die Gründung der Holding-Gesellschaft(en) kann im selben Beurkundungstermin erfolgen. Ein zeitlicher Abstand bzw. ein separater Beurkundungstermin ist nicht erforderlich.


2. Notarielle Beurkundung


Die vorabgestimmten Gründungsdokumente müssen als Nächstes beurkundet werden. Das bedeutet, dass die Dokumente von einem Notar vorgelesen werden. Im Rahmen der Verlesung besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen und letzte Details zu klären.


Die Beurkundung kann auch online erfolgen. Dafür wird insbesondere ein Personalausweis mit freigeschalteter eID und die dazugehörige PIN benötigt.


Für Gründer/Gesellschafter, die nicht persönlich an der Beurkundung teilnehmen und die (mangels tauglicher Personaldokumente) auch nicht online zugeschaltet werden können, besteht die Möglichkeit, eine zu beglaubigende (und bei Beglaubigung im Ausland ggf. mit einer Apostille zu versehende) Vollmacht auszustellen.


Dauer: 15 Minuten bis 1,5 h (Dauer der Beurkundung)

Ablauf: Abstimmung eines Online- oder Präsenztermins, Verlesung des Errichtungsprotokolls und des Gesellschaftsvertrages durch den Notar, Unterzeichnung der Liste der Gesellschafter und der Handelsregisteranmeldung durch die Geschäftsführer

Kosten: ca. EUR 200,00 bis 1.000,00 (abhängig von Verfahren (Musterprotokoll/regulär), Anzahl der Gründer, Höhe des Stammkapitals und Sprachfassung)


Gut zu wissen: Dokumente für die Online-Beurkundung

Neben deutschen Personalausweisen können elektronische Aufenthaltstitel sowie Personaldokumente aus folgenden Ländern für eine Online-Beurkundung verwendet werden: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Zypern

Nicht eingesetzt werden können insbesondere Personaldokumente aus folgenden Ländern: Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Norwegen, Rumänien, Schweden, Schweiz, Ungarn, USA.

 

Nähere Informationen zum Online-Verfahren finden sich hier online.notar.de.


Gut zu wissen: Notarkosten

Notarkosten sind in Deutschland einheitlich geregelt und deshalb bei allen Notaren gleich hoch.


3. Kontoeröffnung & Einzahlung Stammkapital


Im Anschluss an den Beurkundungstermin (häufig noch am selben oder dem darauffolgenden Tag) erhalten die Gründer elektronische Fassungen der Gründungdokumente per E-Mail (sowie auf Wunsch zusätzlich in Papierform). Mit diesen Dokumenten kann dann für die Gesellschaft ein Geschäftskonto eröffnet werden.


Es bietet sich an, eine geeignete Bank bereits im Vorfeld auszuwählen und die Kontoeröffnung bereits anzustoßen. Sonst kommt es häufig zu nicht unerheblichen Verzögerungen. Sog. Neo-Banken (wie qonto.com/de, finom.de/de, fyrst.de) sind häufig unkomplizierter und schneller als klassische Banken.


Nach Eröffnung des Kontos überweisen die Gründer ihre Anteile am Stammkapital der Gesellschaft und senden dem Notar zur Überprüfung einen Kontoauszug oder sonstigen geeigneten Einzahlungsnachweis.


Dauer: wenige Tage bis mehrere Wochen (Kontoeröffnung) plus ca. 1–2 Tage (Einzahlungen)

Ablauf: Kontoeröffnung, Überweisung der Stammeinlagen, Übermittlung des Einzahlungsnachweises an den Notar

Kosten: variable Bankgebühren (zwischen EUR 0,00 und 30,00 monatlich für Standard-Tarife)


4. Anmeldung und Eintragung in das Handelsregister


Nach Erhalt des Kontoauszuges/Einzahlungsnachweises (vgl. vorstehend 3.) leitet der Notar die Gründungsdokumente an das zuständige Handelsregister weiter und erklärt zur Beschleunigung des Eintragungsverfahrens gegenüber dem Handelsregister ggf., als weiterer Kostenschuldner für die gerichtlichen Eintragungsgebühren hilfsweise zur Verfügung zu stehen (Kostenstarksagung). Das Handelsregister prüft die Dokumente und trägt dann die Gesellschaft in das Handelsregister ein.


Soweit der Notar nicht die vorstehend beschriebene Kostenstarksagung abgegeben hat, schickt das Handelsregister der Gesellschaft eine Gebührenrechnung und wartet mit der Eintragung bis zu deren Begleichung.


Nach Eintragung der Gesellschaft informiert das Handelsregister den Notar. Der Notar informiert die Gründer per E-Mail über die Eintragung der Gesellschaft und übermittelt die Eintragungsmitteilung des Handelsregisters, aus der sich unter anderem die Registernummer der Gesellschaft ergibt. Nach erfolgter Eintragung ist die Gesellschaft als eigener Rechtsträger mit dem Haftungsschutz der Gesellschafter entstanden.


Dauer: In Abhängigkeit vom zuständigen Register, in Berlin oft zwischen 1 bis 5 Werktagen

Ablauf: Notar leitet Dokumente weiter, Handelsregister prüft und trägt ein, Handelsregister informiert Notar, Notar informiert Gründer

Kosten: EUR 300,00 (Gerichtsgebühren für die Eintragung)


Gut zu wissen: Vor-Gesellschaft

Schon nach der Beurkundung (Schritt 2) existiert die Gesellschaft als sogenannte Vor-Gesellschaft oder Gesellschaft in Gründung. In diesem Stadium kann die Gesellschaft mit Einschränkungen bereits eingesetzt werden (z.B. um Verträge zu schließen). Zu diesem Zeitpunkt besteht jedoch noch kein Haftungsschutz für die Gesellschafter.


Gut zu wissen: Betrügerische Rechnungen

Das Handelsregister versendet seine Kostenrechnung per Post. Zahlreiche Betrüger sind bemüht, noch vor dem Handelsregister betrügerische Rechnungen zu versenden, die den Rechnungen der Registergerichte/Handelsregister sehr ähnlich sehen. Die Betrüger erfahren über die öffentlich zugänglichen Handelsregisterbekanntmachungen von einer neu eingetragenen Gesellschaft und schreiben diese dann sehr zeitnah nach erfolgter Eintragung an. Häufig sind sehr kurze Zahlungsfristen in diesen Schreiben enthalten.

Z.B. unter schummelrechnungen.de lässt sich eine Auswahl solcher Fake-Rechnungen finden. Auch wir als Notare stehen bei Unsicherheiten über die Echtheit von Rechnungen gerne für Rückfragen zur Verfügung.


5. Weitere Schritte (Behördliche Meldungen)


Nach der eigentlichen Gründung müssen die Geschäftsführer und/oder Gründer noch eine Reihe weiterer Schritte unternehmen.


(1) Eintragung ins Transparenzregister


Nach Eintragung im Handelsregister ist die Geschäftsführung der Gesellschaft verpflichtet, die Gesellschaft im Transparenzregister zu registrieren und dort die wirtschaftlich Berechtigten (Gesellschafter mit Beteiligungen von mehr als 25%) anzugeben. Es ist auch die Registernummer der Gesellschaft anzugeben, weshalb mit der Registrierung bis nach der Eintragung im Handelsregister gewartet werden muss.


Dauer: Wenige Minuten

Ablauf: Geschäftsführer füllt Online-Maske unter transparenzregister.de aus (Nutzerkonto erstellen, Daten der Gesellschaft eingeben, wirtschaftlich Berechtigte und deren Daten eingeben)

Kosten: EUR 21,00 jährlich (Registrierung kostenfrei)


(2) Gewerbeanmeldung


Soweit es sich nicht um eine rein vermögensverwaltende Gesellschaft handelt, ist diese nach Eintragung unter Angabe ihrer Registernummer von der Geschäftsführung beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt anzumelden. Das zuständige Ordnungs- oder Gewerbeamt kann z.B. hier gefunden werden: gmbh-gruenden.notar.de/.


Dauer: wenige Minuten (nach Vorliegen aller Unterlagen und, soweit erforderlich, Vereinbarung eines Termins)

Ablauf: Geschäftsführung füllt Formular beim zuständigen Ordnungs- oder Gewerbeamt aus

Kosten: ca. EUR 10,00 bis 50,00 (teilweise nur Barzahlung)


(3) Erstellung der Eröffnungsbilanz, Einrichtung der Buchhaltung


Die Buchführung für eine GmbH ist nicht leicht, da keine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung vorgenommen werden darf und stattdessen eine doppelte Buchführung bzw. Bilanzierung zu erfolgen hat. Am Ende des Geschäftsjahres ist eine Inventur durchzuführen und ein Jahresabschluss nebst Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufzustellen. Der Jahresabschluss muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Gewinne unterliegen der Körperschaftsteuer in Höhe von 15 %, außerdem fallen Gewerbesteuern und ggf. Umsatz- und Lohnsteuern an.

 

Anleitungen und Beispiele zur Erstellung einer Eröffnungsbilanz sind auf Gründungs- und Unternehmerportalen wie z.B. fuer-gruender.de oder gruenderplattform.de zu finden.

 

Soweit Gründer in diesem Bereich nicht über Fachkenntnisse verfügen, bietet es sich in der Regel an, von Beginn an einen Steuerberater mit diesen Aufgaben zu betrauen.

Für die Buchhaltung sollte von Beginn an eine gängige Buchhaltungssoftware eingesetzt werden, mit der dem Steuerberater die Daten für die Finanzbuchhaltung übermittelt und über die Rechnungen erstellt werden können. Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, kommt das Thema Lohnabrechnung einschließlich Berechnung und Abführung von Lohnsteuer und Sozialabgaben hinzu. Üblicherweise übernimmt auch dies der Steuerberater.


(4) Anmeldung beim Finanzamt (Steuernummer)


Die Geschäftsführung hat die Gesellschaft außerdem beim Finanzamt zu melden. Dazu ist über das ELSTER Portal (elster.de/eportal/start) der steuerliche Erfassungsbogen auszufüllen (nach Erstellung eines ELSTER-Benutzerkontos für die Gesellschaft).


Das Finanzamt weist Gesellschaften nach der erfolgten Gewerbeanmeldung innerhalb weniger Wochen von sich aus schriftlich auf die Pflicht zur steuerlichen Erfassung hin. Um schneller an die für die Ausstellung ordnungsgemäßer Rechnungen erforderliche Steuernummer zu gelangen, kann der Erfassungsbogen aber bereits vor Erhalt des Finanzamtsschreibens ausgefüllt werden. Zusätzlich ist eine Reihe von Dokumenten an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Auszug aus dem Handelsregister

  • Gesellschaftsvertrag

  • Eröffnungsbilanz

  • Relevante Verträge

 

Ein Auszug aus dem Handelsregister und der Gesellschaftsvertrag lassen sich unter handelsregister.de/rp_web/normalesuche/welcome.xhtml kostenlos herunterladen. Nach Eingabe der Gesellschaftsnamens findet sich der Handelsregisterauszug verlinkt hinter „CD“ und der Gesellschaftsvertrag im Verzeichnis hinter „DK“.

 

Unter Umständen kann es sich anbieten, auch für die steuerliche Erfassung die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.


Dauer: ca. 1 bis 4 Wochen

Ablauf: Erstellung eines ELSTER-Benutzerkontos für die Gesellschaft und Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogens

Kosten: Zwischen EUR 0,00 (Anmeldung durch Gründer) bis ca. EUR 400,00 - 1.000,00 (durch Steuerberater)


Gut zu wissen: USt-IdNr.

Soweit die GmbH/UG Lieferungen und Leistungen innerhalb des Europäischen Binnenmarktes erbringen oder erhalten möchte, benötigt sie zusätzlich zur Steuernummer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Diese kann erst nach Erteilung der Steuernummer (online) beantragt werden: www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=393BD987BEF4ED3AE01C.

 

Nähere Informationen finden sich hier: www.bzst.de/DE/Unternehmen/Identifikationsnummern/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer/Vergabe_USt_IdNr/vergabe_ust_idnr_node.html#js-toc-entry2


(5) Mitgliedschaft in der IHK oder HWK


Mit der Eintragung in das Handelsregister bzw. die Handwerkerrolle wird die Gesellschaft automatisch Mitglied in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) (Pflichtmitgliedschaft). Diese vertreten die Interessen aller Gewerbetreibenden in Deutschland. Für Handels- oder Dienstleistungsgewerbe sind die IHKen, für Handwerksbetriebe die HWKen zuständig. Handelsregister, Gewerbe- und Finanzamt geben die entsprechenden Informationen direkt weiter, sodass keine Anmeldung vorgenommen werden muss.


Dauer: Regional unterschiedlich, Kontaktaufnahme durch IHK dauert in der Regel mehrere Wochen

Ablauf: Beginn Mitgliedschaft automatisch mit Eintragung im Handelsregister, IHK schreibt Gesellschaft an

Kosten: Grundbetrag zwischen ca. EUR 150,00 und 400,00 jährlich (abhängig von Gewerbeertrag oder Gewinn) + leistungsabhängige Umlage (z.B. ca. 0,19% des Gewerbeertrags) (IHK)


(6) Anmeldung zur Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung


Für eine GmbH/UG besteht die gesetzliche Pflicht, sich innerhalb einer Woche nach dem Beginn der tatsächlichen oder vorbereitenden Geschäftstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden.


Die Anmeldung erfolgt bei der branchenspezifisch zuständigen Berufsgenossenschaft (deren Tätigkeitsbereich dem Geschäftsfeld der GmbH/UG entspricht). Anzugeben sind Art und Gegenstand des Unternehmens, die Zahl der Beschäftigten und der genaue Tätigkeitsbeginn. Die Anmeldung kann online über die entsprechenden Portale der Berufsgenossenschaften durchgeführt werden (serviceportal-uv.dguv.de/).


Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und verantwortlich für die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für die Betreuung von Versicherten im Schadensfall.


Dauer: wenige Tage bis Wochen (Bearbeitungszeit)

Ablauf: Online-Antrag beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit

Kosten: keine (ggf. Kosten für Steuerberater) (Beitragszahlungen je nach Lohnsumme und Gefahrenklasse)


(7) Beantragung einer Betriebsnummer


Sobald die GmbH/UG Mitarbeiter beschäftigt, ist eine Betriebsnummer erforderlich, um diese ordnungsgemäß bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Beantragung erfolgt online über den Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Seit dem 1. Januar 2024 ist hierfür die Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, s.o. unter 6.) erforderlich.

Die Betriebsnummer kann online beantragt werden: web.arbeitsagentur.de/bno-prod/ui/antrag/hinweise#/start

Die Bewilligung des Antrags dauert in der Regel nur wenige Tage, muss aber vorliegen, bevor der erste Mitarbeiter eingestellt wird.

Nähere Informationen finden sich hier: arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service


Dauer: wenige Tage

Ablauf: Ausfüllen des (Online-)Formulars beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit

Kosten: keine


(8) Anmeldung zur Sozialversicherung


Soweit Mitarbeiter beschäftigt werden, müssen diese zur Sozialversicherung angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über die jeweilige Krankenkasse. Für die Anmeldung benötigt die GmbH/UG eine Betriebsnummer (siehe oben 7.).

Ob die Geschäftsführer der GmbH/UG sozialversicherungspflichtig sind, richtet sich danach, ob sie als abhängig Beschäftigte gelten (Tätigkeit nach Weisungen, Eingliederung in die Arbeitsorganisation). Gesellschafter-Geschäftsführer mit maßgeblichem Einfluss (mindestens 50% Stammkapital bzw. Sperrminorität) gelten in der Regel als selbstständig und sind nicht sozialversicherungspflichtig. Bei Unsicherheiten kann ein Statusfeststellungsverfahren angeordnet werden.


Die Anmeldung erfolgt digital über sogenannte SV-Meldeportal oder das elektronische Meldeverfahren sv.net, das von der Informationstechnischen Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung betrieben wird. Nach der Anmeldung erhält die Gesellschaft eine elektronische Mitgliedsbestätigung von der Krankenkasse, die bestätigt, dass die Angaben korrekt sind.


Auch bei der Anmeldung zur Sozialversicherung kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater hinzuzuziehen.


Dauer: wenige Tage (Bearbeitungszeit)

Ablauf: Anmeldung aller Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn bei der jeweiligen Krankenkasse

Kosten: keine (ggf. Kosten für Steuerberater); monatliche Sozialversicherungsbeiträge abhängig vom Bruttolohn der Mitarbeiter



Zusammengefasst


Dauer der Gründung


Die für die Gründung einer GmbH bzw. UG (haftungsbeschränkt) insgesamt erforderliche Dauer variiert stark und hängt von mehreren Faktoren ab (Verfügbarkeit der Beteiligten/Terminfindung, Komplexität der Kontoeröffnung, Kostenstarksagung des Notars, Responsiveness des Notars, Besetzung des zuständigen Registergerichts). Insbesondere, wenn Parteien aus dem Ausland beteiligt sind, kann es bei unzureichender Begleitung zu erheblichen Verzögerungen kommen.

In einfach gelagerten Fällen sind Eintragungen noch am Tag der Beurkundung denkbar. Regelmäßig sollten aber längere Zeiträume von ca. 5 bis 20 Tagen (ab Beurkundung, Schritt 2 oben) eingeplant werden.


Kosten der Gründung


Zusätzlich zum aufzubringenden Stammkapital (EUR 1,00 bis 25.000,00) entstehen folgende Kosten:


  • Notar: ca. EUR 200,00 – 1.000,00

  • Handelsregister: EUR 300,00

  • Gewerbeanmeldung: ca. EUR 20,00 bis 70,00

  • Transparenzregister: ca. EUR 19,80


👉 (einmalige) Gesamtkosten ohne Stammkapital: ca. EUR 500,00 bis 1.500,00



Häufig gestellte Fragen zur GmbH/UG-Gründung (FAQ)


Wie gründet man eine GmbH/UG in Deutschland?


Durch notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags und Eintragung in das Handelsregister.


Wie lange dauert die Gründung einer GmbH/UG?


Die Dauer hängt von mehreren Faktoren ab und beträgt zwischen einem Tag und 6 Wochen, regelmäßig ca. 5 Werktage.


Wie viel kostet die Gründung einer GmbH/UG?


Etwa EUR 400,00 bis 1.400,00 (plus Stammkapital in Höhe von EUR 1,00 bis 25.000,00).


Welche Unterlagen braucht man für die GmbH/UG-Gründung?


Grundsätzlich keine. Der Notar entwirft die erforderlichen Unterlagen nach Vorliegen der erforderlichen Informationen.


Kann man eine GmbH/UG auch allein gründen?


Ja, die Gründung einer Ein-Personen-Gesellschaft ist möglich.


Kann man eine GmbH/UG auch online/digital gründen?


Ja, die Gründung einer GmbH/UG ist online bzw. digital möglich.


Müssen die Gründer Deutsch sprechen?


Nein, der Notar kann die Gründungsdokumente auch übersetzen.

Kontakt

Dr. Sebastian Hoefling

+49 30 1663809-20

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